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Abwasserentsorgung

Begriffsdefinition

Die Abwasserentsorgung (auch Abwasserbeseitigung genannt) bezeichnet den Weg des Abwassers vom Ort des Anfalls bis zur Abwasserbehandlung und die Rückführung des behandelten Wassers in den natürlichen Wasserkreislauf.

Die Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Reinigen, Einleiten, Versickern und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm und das Beseitigen des in Klär-anlagen anfallenden Schlamms.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Im Wasserrecht besteht der Grundsatz, dass Abwasser so zu beseitigen ist, dass das Wohl der Allge-meinheit nicht beeinträchtigt wird. Um dies zu erreichen, dürfen Abwasserkanäle und Abwasserbehand-lungsanlagen nur betrieben werden, wenn sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspre-chen. Niederschlagswasser soll vorzugsweise ortsnah versickert, verrieselt oder in ein Gewässer einge-leitet werden.

Stichwortliste

Quellen

Normen

ÖNORM B 2503 – Kanalanlagen — Planung, Ausführung, Prüfung, Betrieb Ergänzende Bestimmungen zu ÖNORM EN 476, ÖNORM EN 752 und ÖNORM EN 1610