Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Reinigung von Abwasser/Hausabwasser mit einem Bemessungswert von 4 bis 50 Einwohnerwerten (EW).
Sie kommen dort zum Einsatz, wo eine Abwasserentsorgung durch Anschluss an kommunale Kläranlagen aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist. Kleinkläranlagen kommen z.B. bei Häusern in Einzellagen, kleinen Siedlungen oder Schutzhütten zum Einsatz.
Die Anlagen bestehen zumeist aus einem Absetzbecken, in dem die im Abwasser enthaltenen Feststoffe abgetrennt werden. In weiterer Folge wird das Abwasser in einer biologischen Stufe gereinigt. Als Klärverfahren kommen grundsätzlich die gleichen Methoden wie bei den großen Anlagen zur Anwendung:
Bei Kleinkläranlagen wird angestrebt, möglichst robuste Bauformen einzusetzen. Auf Grund des mechanisch einfacheren Aufbaus können Verfahren mit Festbetten mit weniger Aufwand stabiler betrieben werden als Belebtschlammverfahren (weniger mechanische Bauteile). Nichttechnische Anlagen haben in der Regel zwar einen größeren Platzbedarf als technische Anlagen, sind aber einfacher in der Eigenkontrolle und benötigen weniger Wartung durch den Fachmann; Neben den Errichtungskosten fallen auch laufende Betriebskosten an. Die Betriebskosten umfassen Energiekosten, die technische Wartung der Anlage, die betrieblich notwendigen und behördlich vorgeschriebenen Kontrollen der Ablaufqualität und die Entsorgung des anfallenden Klärschlammes.
Kläranlage, Kleinkläranlage, Biologische Anlage
ÖNORM B 2502-1 – Kleinkläranlagen (Hauskläranlagen) für Anlagen bis 50 Einwohnerwerte (EW) - Vor Ort hergestellte Anlagen - Anwendung, Bemessung, Bau und Betrieb
ÖNORM B 2505 – Kläranlagen - Intermittierend beschickte Bodenfilter („Pflanzenkläranlagen“) - Anwen-dung, Bemessung, Bau, Betrieb, Wartung und Überprüfung