Der Übergabeschacht (Hausanschlussschacht) stellt die bauliche Grenze zwischen Verursacher des Abwassers und dem Betreiber des Abwasserkanals dar. Die rechtliche Übergabestelle kann gesondert geregelt sein. Der Übergabeschacht soll die Zugänglichkeit der Abwasserleitungen der privaten Grundstücksentwässerungsanlage und des öffentlichen Anschlusskanals ermöglichen.
Siehe Begriffsdefinition
Übergabeschächte bestehen in der Regel aus verschiedenen Bauteilen:
Der Schachtinnendurchmesser bei Schachtbauwerken ist abhängig von der Begehbarkeit sowie vom Rohrleitungsdurchmesser, der Anzahl und der Einbindewinkel der angeschlossenen Rohrprofile. Übergabeschächte mit offenem Gerinne sollten idealerweise gemäß den im Siedlungswasserbau üblichen Standards (Verlinkung zu Grafik) ausgeführt werden. Übergabeschächte mit geschlossenem Gerinne können in davon abweichenden Ausführungen wie folgt gebaut werden.