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entwaesserunghochbau:versickerung:start

Versickerung

Begriffsdefinition

Unter Versickerung (mitunter auch als Verrieselung bezeichnet) versteht man das Einbringen von weitgehend unbelastetem Niederschlagswasser in den Untergrund. Wässer, die durch Mineralöle, Schwermetalle, Fäkalien usw. verunreinigt sind, dürfen ohne weitergehende Maßnahmen (Mineralölabscheider, Kläranlagen, Adsoptionsfilteranlagen, etc.) nicht versickert werden.

Anwendungsbereich

Siehe Begriffsdefinition

Beschreibung

Man unterscheidet Versickerungsanlagen ohne Speichervolumen (Flächenversickerung) sowie mit Speichervolumen:

  • Sickerschacht (vertikales Bauwerk)
  • Sickerstrang (horizontales Bauwerk)
  • Sickermulde (oberirdische Versickerung, offene Bauweise)
  • Sickerkörper (unterirdische Versickerung)

Die Dimensionierung einer Versickerungsanlage sollte von einem Fachmann durchgeführt werden. Versickerungsanlagen (ausgenommen Flächenversickerung) bieten ein entsprechendes Retentionsvolumen für ein Starkregenereignis (Bemessungsniederschläge lt. www.ehyd.at) in Abhängigkeit von der Versickerungsfläche und der Durchlässigkeit des Bodens (kf-Wert).

Stichwortliste

Quellen

Normen

ÖNORM B 2506-1: Regenwassersickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen – Anwendung, hydraulische Bemessung, Bau und Betrieb

ÖNORM B 2506-2: Regenwassersickeranlagen für Abläufe von Dachflächen und befestigten Flächen – Qualitative Anforderung an das zu versickernde Regenwasser, Bemessung, Bau und Betrieb von Reini-gungsanlagen

ATV A-138: Entwurf, Planung, Bau und Betrieb für Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswässern ÖWAV-Regelblatt 35: Behandlung von Niederschlagswässern

entwaesserunghochbau/versickerung/start.txt · Zuletzt geändert: 2016/12/30 17:35 von admin